Das gilt es zu beachten:

Wechsel Strom / Gas Anbieter

Strom Gas Anbieterwechsel

Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters ist im Regelfall viel einfacher und problemloser, als dieses von manchem Verbraucher im Vorfeld vermutet wird. Der erste Anbieterwechsel bedarf im Vorfeld einiger Überlegungen, nach spätestens einem Jahr vergleichen die meisten Kunden wiederholt die Preise und führen bei einer möglichen Ersparnis schnell wieder einen Wechsel des Strom und/oder Gas Anbieters durch.

Einige wichtige Empfehlungen möchten wir mit auf den Weg geben:

 

Der neue Vertrag sollte eine Preisgarantie über die Laufzeit des Vertrages beinhalten. Dieser sollte auf maximal ein Jahr begrenzt sein, dann kann man sich neu informieren. Mancher Strom- oder Gasanbieter erhöht nach der einjährigen Preisgarantie die Verbrauchspreise deutlich. Eine längere Preisgarantie als 12 Monate wird nur sehr selten angeboten.

 

Sogenannte Pakettarife aus einer festen Menge an Strom oder Gas sind nur für die Kunden interessant, die ihren Jahresverbrauch genau kennen und erwarten, dass dieser über einen längeren Zeitraum stabil bleibt. Denn bei einem niedrigerem Verbrauch wird kein Geld erstattet und bei einem Mehrverbrauch wird dieser zu erheblich höheren Preisen abgerechnet. Für den Großteil der Kunden ist eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch ähnlich wie bei den Angeboten der Regionalanbieter am sinnvollsten.

 

Auch von einer Vorauszahlung ist abzuraten, da bei einer möglichen Insolvenz des Anbieters der bereits gezahlte Betrag im Regelfall verloren ist. Eine monatliche oder maximal vierteljährliche Zahlungsweise ist daher zu empfehlen. Sollte der neue Anbieter Sonderzahlungen wie z.B. eine Kaution verlangen, ist dabei Vorsicht geboten.

 

Anbieterwechsel

Durch einen einfachen Wechsel des Strom- und/oder Gasanbieter können schnell einige hundert Euro im Jahr eingespart werden. Der erste Schritt ist die Auswahl des neuen Anbieters. Im zweiten Schritt bedarf es lediglich das Ausfüllen des Antrages des neuen Anbieters. Alle weiteren Schritte werden komplett durch den neuen Versorger erledigt, inklusive der Kündigung des bisherigen Vertrages.

 

In keinem Fall steht der Kunde ohne Strom- oder Gasversorgung da. Denn der jeweilige Regionalversorger ist gesetzlich verpflicht, eine lückenlose Versorgung des Kunden auch bei einem Anbieterwechsel sicherzustellen.

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